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Gesetzliche Versicherung

Ich rechne als im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragener Psychologischer Psychotherapeut über die Versichertenkarte ab. Wie bei fachärztlichen Kollegen entfällt die quartalsweise anfallende sog. Praxisgebühr von 10 € bei Vorlage einer aktuellen Überweisung.


Private Versicherung

Die Regelungen der einzelnen privaten Kassen sind sehr unterschiedlich und reichen von der vollen Deckung des Honorarsatzes bis zur völligen Ablehnung der Kostenübernahme bei psychischen Störungen. Andere private Kassen erstatten maximal 20 Therapiesitzungen pro Jahr.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die genauen Konditionen (die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr, die Notwendigkeit eines speziellen Antragsverfahrens) bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten. Gerne bin ich Ihnen dabei auch behilflich.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.


Selbstzahler

Als Selbstzahler bleiben Sie selbstverständlich von allen Formalitäten verschont und vollständig anonym. Die Honorierung orientiert sich wie üblich an der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ bzw. GOPT). Die Honorare für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.